Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ev. Erwachsenenbildung Rhein-Neckar-Süd
(Stand Juni 2024)

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Bezirksstelle für Evangelische Erwachsenenbildung Rhein-Neckar-Süd (im weiteren Text bezeichnet als EEB RNS).
(2) Veranstaltungen, die andere Veranstalter ausweisen, sind keine Veranstaltungen der EEB RNS. Bei Veröffentlichung tritt sie lediglich als Vermittlerin auf.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen, Rücktritt) bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (per Mail, Online-Anmeldung über die Homepage der EEB RNS). Erklärungen der EEB RNS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung bei der EEB RNS zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf. Eine Ablehnung oder Absage des Vertragsangebotes durch die EEB RNS erfolgt schriftlich (s. 1.3).
(2) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen der EEB RNS als Veranstalterin und dem/der sich Anmeldenden (Vertragspartner* in). Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Diese ist der EEB RNS mit Angabe der Kontaktdaten zu benennen.
(3) Diese AGB sind Bestandteil des Vertrags.

3. Entgelt bei Veranstaltungen
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der beim Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der EEB RNS (Programmheft, Homepage, etc.)
(2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages (s. 2.1) zur Zahlung fällig. Bei Seminaren und mehrteiligen Kursen erhalten Sie in der Regel eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsaufforderung.
(3) Für den Fall der Kündigung/des Widerrufs gilt Punkt 5 dieser AGB
(4) Für mehrtätige Exkursionen und Studienreisen gelten besondere Bedingungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen sind.
(5) Nicht in Anspruch genommene Bestandteile einer Veranstaltung sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. Übernachtung oder Verpflegung) bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückvergütet.
(6) Ermäßigtes Entgelt ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Interessierte nehmen bitte Kontakt mit der EEB RNS auf.

4. Rücktritt und Kündigung
durch die Evangelische Erwachsenenbildung RNS
(1) Eine Veranstaltung findet statt, wenn bei Anmeldeschluss die im Einzelfall festgelegte Mindestzahl von Anmeldungen (normalerweise zehn) vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die EEB RNS vom Vertrag zurücktreten. Den angemeldeten Personen entstehen dadurch keine Kosten.
(2) Die EEB RNS kann außerdem vom Vertrag zurücktreten oder ihn außerordentlich kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die EEB RNS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Referentin oder eines Referenten) nicht stattfinden kann.
(3) In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die EEB RNS sind ausgeschlossen.
(4) Die EEB RNS kann bei Vorliegen wichtiger Gründe den Vertrag fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Veranstaltungsleitung, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Nichtleistung fälliger Beiträge, Ehrverletzung aller Art gegenüber der Veranstaltungsleitung, gegenüber Teilnehmerinnen oder Teilnehmern, gegenüber Beschäftigten der EEB, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.

5. Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner*in
(1) Der/Die Vertragspartner*in kann durch schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen. Bei Kündigung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann die EEB RNS bis zu 50% des Entgeltes einbehalten, in jedem Fall wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 € in Rechnung gestellt. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts bzw. wird die vollständige Zahlung des Entgelts durch die EEB RNS erhoben.
(2) Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(4) Der Nachweis, dass der EEB RNS geringere Kosten als die erhobene Bearbeitungsgebühr entstanden sind, steht Ihnen frei.

6. Durchführung von unterbelegten Veranstaltungen
In Absprache mit den Angemeldeten kann die EEB RNS die Veranstaltungen, welche die jeweilige Mindestteilnehmendenzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher oder organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Entgeltaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleich bleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung hierüber trifft die EEB RNS.

7. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Veranstaltungsleitung/Referent*in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Veranstaltungsleitung/Referent*in angekündigt wurde.
(2) Die EEB RNS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

8. Haftung
Die EEB RNS haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, Auswahl und Kontrolle der Veranstaltungsleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die allgemeine Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Den angemeldeten Teilnehmer*innen wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen, bei Exkursionen und Studienreisen auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

9. Hausordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Vertragspartnerin, der Vertragspartner, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude und Einrichtungen einzuhalten.

10. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der EEB RNS, wie sie auf www.eeb-rhein-neckar-sued.de veröffentlicht ist.
Der Zusendung des Journals und der Speicherung ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen durch eine formlose Erklärung an eeb.rns@kbz.ekiba.de oder telefonisch unter 06222 54750.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmenden zu unterlassen.

11. Infektionsschutz
Die EEB RNS wird die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zum Infektionsschutz beachten. Mit Ihrer Anmeldung zu und Ihrer Teilnahme an Veranstaltungen der EEB RNS verpflichten Sie sich, die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zum Infektionsschutz ebenfalls zu beachten und die entsprechenden Weisungen der Veranstalterin und ihrer Vertreter*innen zu befolgen.
 
12. Sonstiges
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine solche Bestimmung unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages gemäß § 306 BGB nach den gesetzlichen Vorschriften.